Kinder- und Jugendhilfe




Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (KJHG)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), als achtes Buch des Sozialgesetzbuches, regelt in seinen ersten Kapitel das grundsätzliche Verhältnis zwischen Staat, Eltern und Kindern sowie zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe. Die Jugendhilfe ist eine Hilfe für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und ihre Familien. Immer, wenn Eltern und Familien nicht in der Lage sind ihre Erziehungsaufgaben wahrzunehmen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung. Nach § 27 KJHG haben die Personensorgeberechtigten diesen Anspruch dann, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung in der Familie nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung dieses Kindes geeignet und notwendig ist.


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